Muss ich bei einem Totalschaden mein Auto abgeben?

Nein, musst Du nicht. Voraussetzung ist das Du Eigentümer des Fahrzeuges bist (bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen sind die Vertragsbedingungen zu beachten). Im Falle eines unverschuldeten Unfalls kannst Du Dir den von uns festgestellten Wert für die Wiederbeschaffung von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen. Natürlich muss das Fahrzeug für den weiteren Gebrauch fahrtüchtig und die Verkehrssicherheit laut unserem Gutachten bestätigt sein.