Geld einsacken statt Reparatur?

Wir zeigen Dir verschiedene Szenarien auf, welche sich in Deinem Fall anbieten würden. Grundsätzlich hast Du das Recht bei einem unverschuldeten Unfall, Dir die Kosten für die Reparatur von der gegnerischen Versicherung auszuzahlen zu lassen. Du kannst Dir dann entweder eine Werkstatt aussuchen, die günstiger ist, den Schaden selbst reparieren oder einfach (wenn keine Sicherheitseinschränkungen drohen) gar nichts machen.