Bis wann muss ich meinen Schaden gemeldet haben?

Am besten legst Du die Abwicklung so schnell wie möglich in unsere Hände. Auch bei einem unverschuldeten Unfall muss die eigene Versicherung in Kenntnis gesetzt werden. Nach unserem Gutachten (welches kostenlos für Dich ist, da die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen) machen wir den Anspruch gegen die Versicherung des Unfallverursachers geltend. In einigen Fällen empfiehlt sich das Einschalten eines Anwaltes. Auch hier stellen wir Dir gerne unser Netzwerk zur Verfügung. Bei Schuld oder Teilschuld solltest Du den Unfall so schnell wie möglich (meistens innerhalb einer Woche) Deiner Versicherung melden. Dir Fristen stehen in den Versicherungsbedingungen Deines Vertrages.